Jugendschutz
bei Snack- und VerkaufsautomatenJugendschutz bei Snack- und Warenautomaten
Willkommen auf unserer Informationsseite zum Jugendschutzgesetz (JuSchG). Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen, die insbesondere beim Betrieb von Snack- und Warenautomaten relevant sind. Wir erklären Ihnen, welche Produkte über Automaten verkauft werden dürfen, welche spezifischen Jugendschutzauflagen gelten und welche Ausnahmen möglich sind. Nutzen Sie unsere Links, um direkt zu den einzelnen Gesetzestexten zu gelangen und stets rechtssicher zu handeln.
Begriffsbestimmungen
§ 1 JuSchG – Definitionen von „Kind", „Jugendlicher", personensorgeberechtigten und erziehungsbeauftragten Personen
Bekanntmachung der Vorschriften
§ 3 JuSchG – Vorschriften zum Aushangspflicht und zur Bekanntmachung von Jugendschutzbestimmungen
Jugendgefährdende Orte
§ 8 JuSchG – Definition und Regelung von Orten, die für Kinder und Jugendliche eine Gefahr darstellen
Alkoholische Getränke
§ 9 JuSchG – Regelungen zu Verkauf über Automaten – insbesondere zu den Ausnahmen bei Standort und technischer Kontrolle
Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
§ 10 JuSchG – Regeln zu Tabak- und nikotinhaltigen Produkten in Automaten und Ausnahmen
Ordnungswidrigkeiten
§ 28 JuSchG – Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die Automatenvorschriften