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Jugendschutz

bei Snack- und Verkaufsautomaten

Jugendschutz bei Snack- und Warenautomaten

Willkommen auf unserer Informationsseite zum Jugendschutzgesetz (JuSchG). Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung der gesetzlichen Regelungen, die insbesondere beim Betrieb von Snack- und Warenautomaten relevant sind. Wir erklären Ihnen, welche Produkte über Automaten verkauft werden dürfen, welche spezifischen Jugendschutzauflagen gelten und welche Ausnahmen möglich sind. Nutzen Sie unsere Links, um direkt zu den einzelnen Gesetzestexten zu gelangen und stets rechtssicher zu handeln.

Begriffsbestimmungen

§ 1 JuSchG – Definitionen von „Kind", „Jugendlicher", personensorgeberechtigten und erziehungsbeauftragten Personen

Bekanntmachung der Vorschriften

§ 3 JuSchG – Vorschriften zum Aushangspflicht und zur Bekanntmachung von Jugendschutzbestimmungen

Jugendgefährdende Orte

§ 8 JuSchG – Definition und Regelung von Orten, die für Kinder und Jugendliche eine Gefahr darstellen

Alkoholische Getränke

§ 9 JuSchG – Regelungen zu Verkauf über Automaten – insbesondere zu den Ausnahmen bei Standort und technischer Kontrolle

Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren

§ 10 JuSchG – Regeln zu Tabak- und nikotinhaltigen Produkten in Automaten und Ausnahmen

Ordnungswidrigkeiten

§ 28 JuSchG – Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen die Automatenvorschriften